Haag-Streit setzt auf ihren Websites Cookies ein. Cookies sind eine verbreitete Technik, bei welcher dem Browser des Nutzers einer Website eine Kennung zugeteilt wird, die dieser bei sich abspeichert und auf Verlangen vorweist. Haag-Streit setzt zum einen sog. Session Cookies ein, welche nach Beendigung des Besuchs einer Website automatisch gelöscht werden und dazu dienen, damit Server den Bezug zum Benutzer halten kann, wenn dieser sich auf einer Website bewegt. Zum anderen werden sog. Permanent Cookies eingesetzt, die erst nach einer je Website definierten Laufzeit (z.B. zwei Jahre nach dem letzten Besuch) gelöscht werden und dazu dienen, Voreinstellungen des Benutzers (z.B. Sprache) über mehrere Sitzungen hinweg zu speichern oder ein automatisches Login zu ermöglichen. Mit der Nutzung der Websites aber auch den entsprechenden Funktionen (z.B. Sprachwahl, Autologin) willigt der Benutzer in den Einsatz solcher Permanent Cookies ein. Der Benutzer einer Website kann die Verwendung von Cookies in seinem Browser sperren oder diese dort löschen, wobei dies unter Umständen die Nutzung der Website beeinträchtigen kann.
Haag-Streit kann auch in Newslettern und sonstigen Marketing-E-Mails, die sie versendet, soweit nach anwendbarem Recht zulässig Codierungen einbauen, mit denen sie erkennen kann, ob der Empfänger die E-Mail geöffnet hat und die darin enthaltenen Bilder herunterlädt. Der Empfänger kann dies in seinem E-Mail-Programm jedoch blockieren. Er stimmt jedoch dem Einsatz dieser Technik mit der Einwilligung zum Empfang von Newslettern und sonstigen Marketing-E-Mails zu.
Soweit Haag-Streit auf einer Website Werbung von Dritten einsetzt (z.B. Banner-Werbung) oder auf Sites von Dritten eigene Werbung schalten will, können auch Cookies von Firmen zum Einsatz kommen, die auf die Anzeige solcher Werbung spezialisiert sind. Sie erhalten von Haag-Streit keine Personendaten, d.h. setzen bei den Nutzern der Websites lediglich ein Permanent Cookie, um diese als solche wiederzuerkennen, und tun dies nur für die Zwecke von Haag-Streit. Auf diese Weise ist es möglich, dass Haag-Streit auf fremden Websites diesen Personen gezielt Werbung von Haag-Streit anzeigen kann. Die Betreiber der fremden Sites erhalten ebenfalls keine Personendaten von Haag-Streit.
Haag-Streit kann auf den Websites Google Analytics oder vergleichbare Dienste einsetzen. Es ist dies eine Dienstleistung eines Dritten, der sich in irgendeinem Land der Erde befinden kann (im Falle von Google Analytics von Google Inc. in den USA, www.google.com), mit welchem Haag-Streit die Nutzung einer Website messen und auswerten kann. Hierzu werden ebenfalls Permanent Cookies benutzt, die der Dienstleister setzt. Der Dienstleister erhält von Haag-Streit keine Personendaten (und bewahrt auch keine IP-Adressen auf), kann jedoch die Nutzung der Websites durch den Benutzer verfolgen, diese Angaben kombinieren mit Daten von anderen Sites, die der Benutzer besucht hat und die ebenfalls von Dienstleister verfolgt werden, und diese Erkenntnisse für eigene Zwecke (z.B. Steuerung von Werbung) verwenden. Soweit der Benutzer sich beim Dienstleister selbst registriert hat, kennt der Dienstleister seine Identität. Die Bearbeitung seiner Personendaten durch den Dienstleister erfolgt dann in Verantwortung des Dienstleisters nach dessen Datenschutzbestimmungen. Haag-Streit erhält vom Dienstleister Angaben zur Nutzung der Websites.
Haag-Streit kann auf den Websites ferner sog. Plug-ins (auch Add-ons) von sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Youtube, Google+, Pinterest oder Instagram oder von Geschäftspartnern verwenden. Die Voreinstellungen der Websites sind so konfiguriert, dass die Plug-ins deaktiviert sind. Der Benutzer muss sie somit selbst aktivieren. Tut er dies, können die Betreiber der sozialen Netzwerke eine direkte Verbindung zum Benutzer herstellen, während er auf den Websites ist und wissen, dass er sich dort befindet und können diese Information auswerten. Die Bearbeitung seiner Personendaten durch den Betreiber des sozialen Netzwerks erfolgt dann in Verantwortung dieses Betreibers nach dessen Datenschutzbestimmungen. Haag-Streit erhält keinen Angaben von den Betreibern dieser sozialen Netzwerke.