5.2.1 Prüfung und Mängelrüge
(a) Der Besteller hat eine Lieferung unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen, soweit zu-mutbar auch durch eine Probebenutzung, und HS allfällige offene Mängel in vernünfti-gem Detaillierungsgrad und nach Möglichkeit unter Beilage oder Mitlieferung von Do-kumenten und Informationen, welche einen solchen Mangel zu dokumentieren vermö-gen, unverzüglich, spätestens innerhalb von 20 (zwanzig) Werktagen, schriftlich mit-zuteilen. Verborgene Mängel müssen HS ebenfalls in vernünftigem Detaillierungsgrad und nach Möglichkeit unter Beilage oder Mitlieferung von Dokumenten und Informati-onen, welche einen solchen Mangel zu dokumentieren vermögen, unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
(b) Ausserdem muss der Besteller dem Frachtführer äusserlich erkennbare Transport-schäden und Verluste bei Ablieferung der Produkte schriftlich anzeigen. Sind die Transportschäden und der Verlust nicht äusserlich erkennbar, muss der Besteller dem Frachtführer die Transportschäden und den Verlust spätestens innerhalb von drei Ta-gen nach Ablieferung schriftlich anzeigen. Der Besteller hat HS hierüber ebenfalls in-nerhalb der vorstehend genannten Fristen schriftlich in Kenntnis zu setzen.
(c) Für nicht fristgerecht und ordentlich gemeldete Mängel werden jegliche Verpflichtun-gen von HS unter dieser Ziff. 5.2 ausdrücklich wegbedungen.
5.2.2 Nachbesserung / Nachlieferung
(a) Mängel, die der Besteller HS mittels Rüge gemäss Ziff. 5.2.1 mitgeteilt hat, wird HS auf eigene Kosten beheben. Dabei liegt die Entscheidung bei HS, ob ein Produkt er-setzt oder nachgebessert wird. Die Behebung des Mangels kann, im alleinigen Ermes-sen von HS, durch HS oder durch von HS beauftragte Service Partner erfolgen.
(b) HS behält sich dabei das Recht vor, ein mangelhaftes Produkt durch ein funktions-kompatibles Nachfolgemodell zu ersetzen, falls kein identisches Modell mehr verfüg-bar ist oder daran Modifikationen vorzunehmen, welche die spezifizierten Funktionali-täten des Produktes nicht negativ beeinflussen.
(c) Alle ersetzten Produkte, Komponenten, Bauteile und Geräte müssen HS vom Besteller überlassen werden und gehen nach erfolgter Mangelbehebung entschädigungslos in das Eigentum von HS über.
5.2.3 Schadenersatz von HS
Für Mängel, die der Besteller HS mittels Rüge gemäss Ziff. 5.2.1 mitgeteilt hat, und welche HS nicht gemäss Ziff. 5.2.2 heilt, haftet HS dem Besteller, unter Vorbehalt von Ziff. 5.2.5 bis maximal zum Wert des bestellten Produktes.
5.2.4 Verjährung
(a) Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln verjähren in jedem Fall nach Ablauf von 24 Monaten ab Versand des Produktes (Datum Lieferschein).
(b) Weder unterbricht die Mangelbehebung die Gewährleistungsfrist gemäss dieser Ziff. 5.2.4, noch verlängert sie diese, unter Vorbehalt einzig von Ziff. 5.2.4(c).
(c) Für Ersatzteile, Verbrauchsteile, Reparaturen und ausgetauschte Geräte/Komponenten gewährt HS die folgenden Verjährungsfristen, sofern nicht anders vermerkt ab deren Versand (Datum Lieferschein):
(i) Bei Ersatzteilen: 12 Monate auf die Ersatzteilkomponenten und -bauteile von HS.
(ii) Bei Verbrauchsteilen: 6 Monate auf die Verbrauchskomponenten und -bauteile von HS.
(iii) Bei Reparaturen vor Ort: 12 Monate auf die ersetzten Komponenten, Bauteile und ausgeführten Leistungen ab dem Zeitpunkt der abgeschlossenen Reparatur (Datum Reparaturprotokoll).
(iv) Bei Reparaturen im Werk: 12 Monate auf die ersetzten Komponenten, Bauteile und ausgeführten Leistungen.
(v) Bei Austausch von Geräten/Komponenten: 12 Monate auf das ausgetauschte Produkt.
Im Falle einer noch laufenden Gewährleistungsfrist wird die Restlaufzeit des ausge-tauschten Produktes auf die Seriennummer des neuen Produktes übertragen.
Die in diesen Bestimmungen geregelten Verjährungsverkürzungen gelten nicht für die unbeschränkte Haftung von HS bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5.2.5 Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse
(a) Die Haftung von HS wird wie folgt ausgeschlossen oder reduziert:
(i) Für Mängel oder Schäden, welche nicht auf nachgewiesene Material- oder Her-stellungsfehler zurückzuführen sind.
(ii) Für Mängel oder Schäden an anderen Produkten oder Geräten von HS (für diese wird auf die anwendbaren Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie die anwend-baren Gewährleistungsbestimmungen verwiesen).
(iii) Für jeglichen Mangelfolgeschaden an Produkten und/oder an jeglichen weiteren Geräten, Anlagen und Installationen.
(iv) Für Produkte, deren Serien- oder Artikelnummer verändert, unkenntlich ge-macht und/oder entfernt wurde.
(v) Für Mängel oder Schäden, soweit sie durch Missachtung des Montage-, Be-triebs- oder Wartungshandbuchs von HS, aufgrund unsachgemässer Montage, mangelnde Pflege oder Unterhalt oder durch eigenmächtige, ohne Zustimmung von HS vorgenommene Eingriffe, Änderungen oder Reparaturversuche entstan-den, mitverursacht oder vergrössert wurden, insbesondere soweit Mängel oder Schäden aus Montage-, Konfigurations- und/oder Anwendungsfehler, durch den Einsatz von nicht geschultem und qualifiziertem Fachpersonal, durch Verwen-dung von nicht autorisierten oder ungeeigneten Verbrauchsmaterialien, Kompo-nenten oder Bauteilen, oder durch unterlassene, unsorgfältige oder unfachmän-nische Wartung entstehen, mitverursacht oder vergrössert werden.
(vi) Für Mängel oder Schäden, soweit sie durch Missachtung der geltenden oder von HS freigegebenen Normen/Richtlinien und Sicherheitsbestimmungen entstan-den, mitverursacht oder vergrössert wurden.
(vii) Für jeglichen gebrauchsbedingten Verschleiss und jegliche sonstige natürliche Abnutzung, beispielsweise von elektrischen oder mechanischen oder sonstigen Teilen des Produktes.
(viii) Für Mängel oder Schäden, soweit sie durch unsachgemässen Gebrauch, Um-weltbedingungen ausserhalb der publizierten Spezifikationen, ungeeignete Be-triebsbedingungen oder Überlast entstanden, mitverursacht oder vergrössert wurden.
(ix) Für Mängel oder Schäden, soweit sie durch Gewalteinwirkung, Fremdeinwir-kung, Fremdkörper, Stromausfälle, höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von HS entstanden, mitverursacht oder ver-grössert wurden.
(x) Für Mängel oder Schäden am Produkt, soweit sie Ersatzteile enthalten, bei de-nen es sich weder um HS Originalersatzteile noch um von HS freigegebene Er-satzteile handelt.
Mit Inanspruchnahme von Leistungen von HS gemäss Ziff. 5.2.2 anerkennt der Bestel-ler, dass HS berechtigt ist, den direkt oder indirekt durch die entsprechende Leis-tungserbringung entstehenden Aufwand und Kosten dem Besteller als Auftraggeber zu den dannzumal geltenden Ansätzen in Rechnung zu stellen, wenn einer der obenge-nannten Sachverhalte im Rahmen der Leistungserbringung oder nachträglich festge-stellt wird. Weitergehende Ansprüche von HS bleiben unberührt.
(b) Keine Mängelansprüche entstehen, soweit der Besteller oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen selbst vorgenommen haben oder soweit der Besteller, nachdem ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminimierung trifft und HS die Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
(c) Soweit gesetzlich zulässig, lehnt HS gegenüber dem Besteller jede weitere Haftung oder Gewährleistung ab, so namentlich eine Haftung für Mangelfolgeschäden, mittel-bare Schäden, Drittschäden, und/oder Schadens- oder Aufwendungsersatz jeglicher Art sowie indirekte und/oder Folgeschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einer zwingenden Haftung von HS nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.2.6 Keine weiteren Rechtsbehelfe
Die Rechtsbehelfe gemäss dieser Ziffer 5 gelten anstelle der (und nicht zusätzlich zu den) vom Gesetz vorgesehenen Rechtsbehelfen.